Haftungshinweise

Bitte beachten Sie folgende Haftungshinweise. Wir schließen die Haftung für sämtliche Folgen aus Handlungen aus, die durch die von uns dargebotenen Inhalte motiviert werden.

Wir weisen darauf hin, dass die über diesteuersparfirma.de abrufbaren Angebote keinerlei Charakter einer Steuerberatung oder Rechtsberatung haben. Es handelt sich auch nicht um eine in irgendeiner Form gelagerte Finanzberatung. Die dargebotenen Inhalte haben einen rein informativen Charakter und richten sich an all diejenigen, die sich über die Vor- und Nachteile der Unternehmensgründung zur Vermehrung und Sicherung des eigenen Vermögens informieren möchten.

Jeder, der sich dazu entschließt, Unternehmen zu gründen, muss sich zum Zwecke der steuerlichen Beratung an zugelassene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden. Die rechtliche Beratung, insbesondere im Hinblick auf die nötigen Gesellschaftsverträge, muss durch zugelassene Juristen erfolgen. Wir weisen außerdem daraufhin, dass etliche Dokumente im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung der notariellen Beurkundung bedürften.

Unsere dargebotenen Inhalte dürfen in keinem Fall als Grundlage zur Gründung von Unternehmen dienen, da wir keinerlei Gewährleistung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit geben können und dürfen. Wir distanzieren uns daher in jeder Form von Aktivitäten, die aufgrund der durch uns dargebotenen Informationen motiviert und durchgeführt werden. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass wir in keiner Weise für die Folgen haftbar gemacht werden können, die durch die Gründung von Unternehmen entstehen.

Wir weisen daraufhin, dass die Reduzierung der Steuerlast ein gutes Recht eines jeden Steuerzahlers ist, dabei aber die Grenzen des des Rechtsstaates gelten.

Weiterhin weisen wir daraufhin, dass mit der Gründung von Unternehmen erhebliche Risiken verbunden sind, die bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen können und im Zweifelsfall darüber hinaus weitere Kosten und Konsequenzen entstehen können.

Arbeitnehmer müssen vor der Gründung eines Unternehmens im Zweifelsfall ihren Arbeitgeber informieren und möglicherweise um dessen Zustimmung bitten. Insbesondere für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Soldaten gelten besondere Regeln.

Gerne beraten wir Sie bei Gründungsfragen sowie dem Aufbau und der Optimierung von Unternehmen und Unternehmensstrukturen, solange es sich um strategische und operative Angelegenheiten handelt, die keine Steuerberatung oder Rechtsberatung darstellen. Gerne stellen wir in diesem Zuge aber Kontakt zu geeigneten Steuerberatern oder Juristen her.

Bitte lesen und verstehen Sie diese Haftungshinweise. Im Zweifelsfall besprechen Sie sich bitte mit ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.