Wellenprinzip

Das Wellenprinzip einer Steuersparfirma

Um das Prinzip einer Steuersparfirma zu verstehen, muss man den Unterschied zwischen Liquidität, Umsatz, die Bedeutung eines Vermögenswertes sowie den formalen Gewinn und Verlust verstehen. Das Zusammenwirken dieser Aspekte lässt sich mit Hilfe des Wellenprinzips einer Steuersparfirma erklären. Aber beginnen wir mit den genannten Begriffen.

Liquidität bezeichnet die Mittel (Geld), die man zur Verfügung hat, um laufende Verbindlichkeiten zu begleichen oder Konsum zu bezahlen. Als Besitzer einer Steuersparfirma sind wir allerdings gezwungen zwischen der privaten Liquidität und der als Firma zu unterscheiden. Wichtig ist, dass die Liquidität immer genau so hoch ist, dass man weder privat noch als Firma in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Darüber hinaus benötigt man nur dann weitere liquide Mittel, wenn man eine Investition in Vermögenswerte tätigen möchte.

Eng mit der Liquidität verbunden ist der Umsatz der Steuersparfirma. Dieser entscheidet nämlich zusammen mit den bestehenden liquiden Mitteln darüber, wie hoch die Liquidität der Firma ist. Beim Umsatz handelt es sich um das Geld, welches die Firma von Dritten erhält. Es ist unversteuert und beinhaltet in der Regel auch eine Umsatzsteuer, die für den Staat vereinnahmt wird. Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass ein Teil dieses Umsatzes auch nach Abzug der Umsatzsteuer in Form von Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder im Falle von Freiberuflern Einkommenssteuer abfließt. Je größer der verbleibende Betrag vom Umsatz nach Abzug von Kosten ist (sozusagen der Gewinn), desto größer fällt der Abfluss von Steuern aus. Ziel aus Steuerminderungssicht muss es daher sein, diesen Gewinn so gering, wie möglich zu halten.

Jetzt wird man natürlich hellhörig, wenn jemand behauptet, man muss den Gewinn eines Unternehmens so gering wie möglich halten. Das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich totaler Nonsens! Daher muss das Prinzip lauten, nicht einfach den Gewinn zu mindern, sondern den formalen Gewinn. Das geht am besten durch die Tätigung von Investitionen, die entweder für weitere Umsätze sorgen oder aber den Wert des investierten Betrages sichern. Die Investition muss also in einen Vermögenswert fließen. Dabei gilt das Prinzip, dass man nur die nötige Liquidität aufrecht erhält, die man für die laufenden Kosten benötigt. Natürlich sollte man hier ein gewisses Sicherheitspolster einplanen, aber das sollte so gering sein, dass der formale Gewinn nicht zu groß wird. Mit etwas Geschick können sogar formale Verluste realisiert werden.

Die Schwierigkeit ist nun zu begreifen, was einen solchen Vermögenswert ausmacht. Grundsätzlich muss es etwas sein, was seinen Wert nicht verliert. D.h. ein neuer Sportwagen wäre kein Vermögenswert, sondern eine Gelvernichtungsmaschine. Ein Oldtimer hingegen könnte ein Vermögenswert sein. Der Sportwagen könnte allerdings dann zum Vermögenswert werden, wenn ich ihn gewinnbringend vermieten könnte.

Ein praktisches Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: Ein Bekannter oder ein Familienmitglied macht sich selbständig und bekommt aufgrund der noch nicht nachgewiesenen Bonität keinen Leasingvertrag. Man könnte nun die liquiden Mittel einsetzen, das Fahrzeug zu kaufen und dieses zu vermieten (Achtung: als Vermieter, NICHT als Leasinggeber). Schon würde aus dem Sportwagen ein Vermögenswert, der wieder neues Geld verdient. Oder man nimmt das Geld und baut eine Photovoltaikanlage auf ein Dach. Wenn man kein eigenes Dach hat, kann man auch das eines Familienmitgliedes oder eines Dritten nutzen. Auch dann spielt das investierte Geld neues Geld in die Kasse.

Und jetzt beginnt das Wellenprinzip. Eine Welle ist dadurch charakterisiert, dass sie aus Wellenbergen und Wellentälern besteht. Und jede Firma kennt solche Wellenberge und Wellentäler ebenfalls – und zwar sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Kostenseite. Mal geht es bergauf, mal geht es bergab. Und wenn man dieses Auf und Ab auf der formalen Gewinn-Verlust-Ebene gezielt steuert, lässt sich damit im Mittel das Steueraufkommen mindern und so das eigene Vermögen vergrößern.

Natürlich muss man irgendwann für die erzielte Wertsteigerung gewisse Steuern zahlen. Auch das kann man sich anhand einer Welle gut vorstellen. Trifft die Welle irgendwann auf Land, bricht sie. Vorbereitete Menschen können dies für sich nutzen und die Welle wie ein Surfer reiten. Wenn man sich dessen nicht bewusst ist, wird einen die Welle vermutlich umreißen und ordentlich rumwirbeln – im Zweifelsfall sogar ertränken.

Und was heißt das nun für die Praxis?

Einfach ausgedrückt heißt das, dass man versuchen muss, gezielt Wellentäler zu erzeugen, um auftretenden Wellenberge zu kompensieren. Das kann man durch gezielte Investitionen erreichen. Mit etwas Geschickt kann man sogar von der „rechten in die linke Tasche“ wirtschaften, wenn man nicht nur eine Steuersparfirma hat, sondern mehrere (beispielsweise eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft) und die Privatperson intelligent mit einbezieht. Dann kann man die Wellen so versetzt laufen lassen, dass in einer Periode immer eine Firma ein Wellental und die andere einen Wellenberg hat. Das bedeutet aber auch, dass man seine Steuerlast immer nur in der Zukunft kompensieren kann. Folglich muss man seine Vorhaben planen. Und wenn man es nun auch noch schafft, die Wellentäler durch Investitionen in Vermögenswerte zu erzeugen, dann hat man alles geschafft, was man sinnvoll und rechtssicher gestalten kann.

Wichtig ist allerdings, dass man nicht zum Spielball eines komplexen Wellenfeldes wird, sondern immer der Surfer bleibt, der die Welle reitet! Allerdings kann nur derjenige die Welle reiten, der sich ins unruhige Wasser begibt. Wer lieber in seichteren Gewässern badet, wird nicht in diesen Genuss kommen.

Aktienhandel mit einer Steuerspar-GmbH

Wenn man als Privatperson sein Geld in Aktien anlegt und beim Verkauf ein Gewinn entsteht, bezahlt man die sogenannte Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Schenkt man den Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Glauben, dann zahlen Privatpersonen üblicherweise zwischen 26,38 % und 27,99  % Steuern auf Veräußerungsgewinne und Dividenden [1]. Investiert man hingegen nicht als Privatperson, sondern als GmbH, zahlt man keine Abgeltungssteuer, keine Kirchensteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag. Stattdessen zahlt man Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Das sind in der Regel bis zu 30 %. Allerdings zahlt man diese Steuern nicht auf die gesamten Gewinne, sondern nur auf 5 % der Gewinne. Damit sinkt die Gesamtsteuerlast auf Veräußerungsgewinne auf ca. 1,5 %. Schüttet man sich den Gewinn dann aus der GmbH auf das Privatkonto aus, fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. ggf. Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne an. Auf den ersten Blick ist die GmbH als Vehikel zum Investieren also keine gute Idee.

Wer also nur einmal eine Investition tätigt und diese lange halten will, der fährt als Privatperson besser. Wer allerdings längerfristig denkt, dürfte bereits ab recht moderaten Beträgen mit einer GmbH besser fahren. Die steuernden Größen, ob sich eine GmbH als Vehikel lohnt, sind insbesondere die Dauer, über die Aktienhandel getätigt werden soll, und die Summe, mit der gehandelt wird. Darüber hinaus müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden. Denn die Gründung und der Betrieb einer GmbH kosten Geld. Die Gründung einer GmbH kostet rund 1.000 € ohne Beratungskosten. Außerdem fallen pro Jahr für den Betrieb gut und gerne rund 2.500 €  für Steuerberatung, Buchführung, IHK etc.  an. Allerdings können viele Kosten, die man als Privatanleger üblicherweise auch hat (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten, Seminarkosten), die Steuerlast der GmbH senken. Und dabei gibt es mit einer Steuersparfirma erheblich mehr Gestaltungsspielraum als es einer Privatperson möglich wäre. Insbesondere dann, wenn Autos ins Spiel kommen und man beruflich viel unterwegs ist, können Deals mit dem Arbeitgeber nochmals zu erheblichen Vorteilen führen. Aber so kompliziert soll es zum Verständnis zunächst nicht werden.

Schauen wir uns zunächst ein Beispiel an: Man hat 50.000 € Vermögen zur Verfügung mit dem man Aktienhandel betreiben möchte. Man ist auf das Geld nicht zwingend angewiesen und hat einen zeitlichen Horizont von ca. 15 Jahren. Als Privatperson hat man nach 15 Jahren bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 % ca. 90.000 € Vermögen und etwas über 10.000 € Steuern bezahlt. Hätte man das Geld als GmbH investiert und die Gewinne nach 15 Jahren ausgeschüttet, hätte fast 2.000 € weniger Vermögen. Würde man anstelle von 50.000 € aber 100.000 € zu gleichen Konditionen investieren, wären das Vermögen in etwa vergleichbar. Wäre man jedoch vermögender Investor und hätte rund 1.000.000 € investiert, hätte man mittels GmbH am Ende über 30.000 € mehr Kapital nach Abzug aller Steuern. Wenn man anstelle des Kapitaleinsatzes die Verzinsung auf 10 % erhöht, dann rentiert sich der Einsatz einer GmbH auch bei dem Betrag von 50.000 €. Am Ende hat man einige tausend Euro mehr als die Privatperson. Bei 100.000 € Einsatz ist die Differenz fünfstellig, bei 1 Mio. € sogar deutlich sechsstellig. Wichtig: Im obigen Beispiel wird von Veräußerungsgewinnen beim Aktienhandel ausgegangen. Die Besteuerung von Dividenden ist bei einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur Ausschüttung an eine Privatperson in der Regel nachteilig.

Besonders interessant ist, dass mit zunehmender Rendite nach Steuern auch die Steuerlast stärker anwächst. Das bedeutet, dass derjenige, der eine größere Rendite erwirtschaftet auch mehr Steuern bezahlt. Die Steuersparfirma ist für den Fiskus tatsächlich nämlich gar nicht so nachteilig. Viele auf den ersten Blick als Steuervermeidungsmodelle eingestufte Vehikel sorgen am Ende des Tages meistens sogar für Mehreinnahmen des Staates. Das wird oftmals in den Diskussionen über die Besteuerung von Unternehmen und Vermögenden vergessen.

Es gibt auch noch einen weitere Gründe, der für die Investition mittels einer GmbH sprechen, wie z.B. Vermögenssicherung und Erbschaft. Wird im Erbfall nämlich ein größeres Aktienvermögen übertragen, fällt ab einem gewisse Betrag Erbschaftssteuer an. Ist das Vermögen aber in einer GmbH eingebettet, kann auch der Übertrag größerer Beträge steuerfrei und das Vermögen somit in der Familie bleiben. Und durch die Beteiligung von Familienmitgliedern als Gesellschafter der GmbH können nicht nur weitere Steuervorteile (z.B. Ausschüttung von Gewinnen an die Kinder unter Ausnutzung des Freibetrags) genutzt, sondern auch das Geld vor dem Zugriff durch Gläubiger gesichert werden. Das ist vor allem für Unternehmer relevant, die im Falle einer Durchgriffshaftung aus anderen Unternehmungen in die Pflicht genommen werden können. Hierfür bedarf es oftmals sogar nicht mal einer Aufnahme in die Gesellschafterliste, sondern lediglich einer stillen Gesellschaft.

Quellen:

[1] Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Aktiengewinne versteuern: So geht’s. URL: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/aktiengewinne-versteuern-so-gehts.html, abgerufen am 17.01.2022