Der Steuerzahlergedenktag 2024

Am heutigen 11. Juli wird in Deutschland der Steuerzahlergedenktag 2024 begangen. Dieser Tag markiert symbolisch den Zeitpunkt im Jahr, bis zu dem die Bürger nur für den Staat gearbeitet haben – also für Steuern und Sozialabgaben. Erst ab diesem Datum bleibt den Steuerzahlern rein rechnerisch das erwirtschaftete Einkommen zur freien Verfügung.

Ein eindrucksvolles Bild der Steuer- und Abgabenlast zeigt die Tatsache, dass von jedem verdienten Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben im Schnitt nur 47,4 Cent übrig bleiben. Dies bedeutet, dass 52,6 % des Einkommens direkt an den Staat abgeführt werden.

Was bedeutet das für den Einzelnen?

Diese Zahlen verdeutlichen die hohe Abgabenlast, der die Bürger in Deutschland unterworfen sind. Für viele stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die die Möglichkeiten zur freien Verfügung über das eigene Einkommen stark einschränkt. Die Steuerzahler arbeiten also mehr als die Hälfte des Jahres für den Staat und erst ab dem Steuerzahlergedenktag für sich selbst.

Die Zusammensetzung der Abgaben

Die Abgaben setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und diverse weitere Steuern und Abgaben. Diese summieren sich zu dem genannten Anteil von 52,6 %, was einen Großteil des Einkommens verschlingt.

Der Zweck des Steuerzahlergedenktages

Der Steuerzahlergedenktag dient als Denkanstoß und soll das Bewusstsein für die hohe Abgabenlast schärfen. Er soll sowohl Bürger als auch Politiker dazu anregen, über die Effizienz und Notwendigkeit der staatlichen Ausgaben nachzudenken.

Ein Appell zur Effizienz

Ein effizienterer Umgang mit den Steuergeldern könnte dazu beitragen, die Abgabenlast zu senken und den Steuerzahlern mehr von ihrem hart verdienten Einkommen zu lassen. Diskussionen über Steuerreformen und die Reduktion unnötiger Ausgaben sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Fazit

Der Steuerzahlergedenktag 2024 erinnert daran, wie viel von unserem Einkommen an den Staat geht. Er fordert uns auf, die Notwendigkeit und Effizienz staatlicher Ausgaben zu hinterfragen und nach Möglichkeiten zu suchen, die Abgabenlast zu senken, um mehr finanziellen Spielraum zu erlangen. Ein Mittel dazu ist eine Steuersparfirma.

Was ist eigentlich eine Steuersparfirma?

Der Gedanke an eine Steuersparfirma weckt sicherlich bei vielen Menschen Gedanken an Briefkastenfirmen in Steueroasen, komplexe Holdingstrukturen und Steuerhinterziehung. Doch tatsächlich ist eine Steuersparfirma – oder besser gesagt das Konzept einer Steuersparfirma – etwas anderes. Grundlage der Besteuerung ist immer eine zu besteuernde Identität. Die bekannteste Identität ist die des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer erhalten Geld für ihre Arbeit und der Arbeitgeber führt einen Teil dieses Geldes als Einkommenssteuer ans Finanzamt ab. Außer Arbeitnehmern gibt es aber auch Arbeitgeber und Selbständige. Diese haben steuerliche Identitäten, die sich von der eines Arbeitnehmers unterscheiden. Folglich unterscheidet sich auch deren Besteuerung. Und diese Unterschiede kann man nutzen, um das eigene Steueraufkommen zu gestalten. Und genau darauf basiert das Konzept der Steuersparfirma.

Eine Steuersparfirma ist also nicht ein konkretes Unternehmen, sondern vielmehr ein Konzept, nachdem man Einnahmen und Ausgaben derart gestaltet, dass die Steuerlast möglichst gering ausfällt und man idealerweise die Steuerlast in Vermögen wandelt. Im Artikel Das Wellenprinzip einer Steuersparfirma wird die Option der Verschiebung von Gewinnen und Verlusten stark vereinfacht dargelegt.

Bei der Verschiebung von Gewinnen und Verlusten muss natürlich berücksichtigt werden, dass hierbei keine illegalen Verschiebungen entstehen. Hier muss im Zweifel der Steuerberater oder ein Anwalt gefragt werden. Eine weitere Gefahr liegt darin, dass das Finanzamt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Das kann im Zweifel sehr teuer werden. Auch hier ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Doch es gibt noch einen weiteren Aspekt, der im Zusammenhang mit der Steueroptimierung auftreten kann: der sogenannte Gestaltungsmissbrauch. Dabei handelt es sich um die Gestaltung von Geschäften, die ausschließlich der Reduzierung der Steuerlast und nicht dem Geschäftszweck dienen. Hier ist üblicherweise ein Fachanwalt der bessere Ansprechpartner als der Steuerberater, sofern dieser nicht auf steuerliche Gestaltung spezialisiert ist.

Jetzt könnte man natürlich unterstellen, dass das Konzept einer Steuersparfirma an sich Gestaltungsmissbrauch darstellt. Doch das ist keinesfalls korrekt. Denn das Konzept der Steuersparfirma schließt illegale Handlungen explizit aus. Auch die reine Steuervermeidung steht hier nicht im Fokus. Es geht vielmehr darum, Vermögen zu bilden. Und das ist letztlich auch für den Staat interessant, denn früher oder später müssen Ausschüttungen oder Nutzung des Vermögens besteuert werden. Diese Steuer ist dann in Summe in der Regel höher als die, die ein gewöhnlicher Angestellter zahlen würde. D.h. das anfängliche Sparen von Steuern, führt früher oder später insgesamt zu höheren Steuereinnahmen.

Arbeitet man nun nach dem Konzept der Steuersparfirma, reduziert man zunächst die individuelle Steuerlast und bildet Vermögen. Zu einem späteren Zeitpunkt fallen dann zwar Steuern an, diese behindern dann die Vermögensbildung aber nicht mehr in dem Maße, wie sie das anfänglich tun. Sofern das gebildete Vermögen weiter vermehrt werden soll, fallen früher oder später an anderen Stellen Steuern an, beispielsweise durch Einkünfte von Personal. So oder so kommt der Staat an sein Geld, die Frage ist nur, wann und durch wen. Da der Gesamtbetrag an Steuern, den Vermögende trotz optimiertem Steuersatz zahlen, in der Regel auch höher ist, kann man von einer Win-Win-Situation für alle sprechen. Und genau das ist das, was eine Steuersparfirma ist.

Wellenprinzip

Das Wellenprinzip einer Steuersparfirma

Um das Prinzip einer Steuersparfirma zu verstehen, muss man den Unterschied zwischen Liquidität, Umsatz, die Bedeutung eines Vermögenswertes sowie den formalen Gewinn und Verlust verstehen. Das Zusammenwirken dieser Aspekte lässt sich mit Hilfe des Wellenprinzips einer Steuersparfirma erklären. Aber beginnen wir mit den genannten Begriffen.

Liquidität bezeichnet die Mittel (Geld), die man zur Verfügung hat, um laufende Verbindlichkeiten zu begleichen oder Konsum zu bezahlen. Als Besitzer einer Steuersparfirma sind wir allerdings gezwungen zwischen der privaten Liquidität und der als Firma zu unterscheiden. Wichtig ist, dass die Liquidität immer genau so hoch ist, dass man weder privat noch als Firma in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Darüber hinaus benötigt man nur dann weitere liquide Mittel, wenn man eine Investition in Vermögenswerte tätigen möchte.

Eng mit der Liquidität verbunden ist der Umsatz der Steuersparfirma. Dieser entscheidet nämlich zusammen mit den bestehenden liquiden Mitteln darüber, wie hoch die Liquidität der Firma ist. Beim Umsatz handelt es sich um das Geld, welches die Firma von Dritten erhält. Es ist unversteuert und beinhaltet in der Regel auch eine Umsatzsteuer, die für den Staat vereinnahmt wird. Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass ein Teil dieses Umsatzes auch nach Abzug der Umsatzsteuer in Form von Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder im Falle von Freiberuflern Einkommenssteuer abfließt. Je größer der verbleibende Betrag vom Umsatz nach Abzug von Kosten ist (sozusagen der Gewinn), desto größer fällt der Abfluss von Steuern aus. Ziel aus Steuerminderungssicht muss es daher sein, diesen Gewinn so gering, wie möglich zu halten.

Jetzt wird man natürlich hellhörig, wenn jemand behauptet, man muss den Gewinn eines Unternehmens so gering wie möglich halten. Das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich totaler Nonsens! Daher muss das Prinzip lauten, nicht einfach den Gewinn zu mindern, sondern den formalen Gewinn. Das geht am besten durch die Tätigung von Investitionen, die entweder für weitere Umsätze sorgen oder aber den Wert des investierten Betrages sichern. Die Investition muss also in einen Vermögenswert fließen. Dabei gilt das Prinzip, dass man nur die nötige Liquidität aufrecht erhält, die man für die laufenden Kosten benötigt. Natürlich sollte man hier ein gewisses Sicherheitspolster einplanen, aber das sollte so gering sein, dass der formale Gewinn nicht zu groß wird. Mit etwas Geschick können sogar formale Verluste realisiert werden.

Die Schwierigkeit ist nun zu begreifen, was einen solchen Vermögenswert ausmacht. Grundsätzlich muss es etwas sein, was seinen Wert nicht verliert. D.h. ein neuer Sportwagen wäre kein Vermögenswert, sondern eine Gelvernichtungsmaschine. Ein Oldtimer hingegen könnte ein Vermögenswert sein. Der Sportwagen könnte allerdings dann zum Vermögenswert werden, wenn ich ihn gewinnbringend vermieten könnte.

Ein praktisches Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: Ein Bekannter oder ein Familienmitglied macht sich selbständig und bekommt aufgrund der noch nicht nachgewiesenen Bonität keinen Leasingvertrag. Man könnte nun die liquiden Mittel einsetzen, das Fahrzeug zu kaufen und dieses zu vermieten (Achtung: als Vermieter, NICHT als Leasinggeber). Schon würde aus dem Sportwagen ein Vermögenswert, der wieder neues Geld verdient. Oder man nimmt das Geld und baut eine Photovoltaikanlage auf ein Dach. Wenn man kein eigenes Dach hat, kann man auch das eines Familienmitgliedes oder eines Dritten nutzen. Auch dann spielt das investierte Geld neues Geld in die Kasse.

Und jetzt beginnt das Wellenprinzip. Eine Welle ist dadurch charakterisiert, dass sie aus Wellenbergen und Wellentälern besteht. Und jede Firma kennt solche Wellenberge und Wellentäler ebenfalls – und zwar sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Kostenseite. Mal geht es bergauf, mal geht es bergab. Und wenn man dieses Auf und Ab auf der formalen Gewinn-Verlust-Ebene gezielt steuert, lässt sich damit im Mittel das Steueraufkommen mindern und so das eigene Vermögen vergrößern.

Natürlich muss man irgendwann für die erzielte Wertsteigerung gewisse Steuern zahlen. Auch das kann man sich anhand einer Welle gut vorstellen. Trifft die Welle irgendwann auf Land, bricht sie. Vorbereitete Menschen können dies für sich nutzen und die Welle wie ein Surfer reiten. Wenn man sich dessen nicht bewusst ist, wird einen die Welle vermutlich umreißen und ordentlich rumwirbeln – im Zweifelsfall sogar ertränken.

Und was heißt das nun für die Praxis?

Einfach ausgedrückt heißt das, dass man versuchen muss, gezielt Wellentäler zu erzeugen, um auftretenden Wellenberge zu kompensieren. Das kann man durch gezielte Investitionen erreichen. Mit etwas Geschickt kann man sogar von der „rechten in die linke Tasche“ wirtschaften, wenn man nicht nur eine Steuersparfirma hat, sondern mehrere (beispielsweise eine Personengesellschaft und eine Kapitalgesellschaft) und die Privatperson intelligent mit einbezieht. Dann kann man die Wellen so versetzt laufen lassen, dass in einer Periode immer eine Firma ein Wellental und die andere einen Wellenberg hat. Das bedeutet aber auch, dass man seine Steuerlast immer nur in der Zukunft kompensieren kann. Folglich muss man seine Vorhaben planen. Und wenn man es nun auch noch schafft, die Wellentäler durch Investitionen in Vermögenswerte zu erzeugen, dann hat man alles geschafft, was man sinnvoll und rechtssicher gestalten kann.

Wichtig ist allerdings, dass man nicht zum Spielball eines komplexen Wellenfeldes wird, sondern immer der Surfer bleibt, der die Welle reitet! Allerdings kann nur derjenige die Welle reiten, der sich ins unruhige Wasser begibt. Wer lieber in seichteren Gewässern badet, wird nicht in diesen Genuss kommen.

Für wen lohnt sich eine Steuersparfirma?

Die Idee einer Steuersparfirma basiert darauf, dass Kapitaleinkünfte idealerweise nicht zu einer Steuerschuld führen. Dazu werden Einnahmen und Ausgaben so gelenkt, dass Ausgaben möglichst Investitionen darstellen und von den Einnahmen abgezogen werden. Als Folge sinkt die Steuerlast. Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass im Idealfall auch Vermögen aufgebaut wird. Doch das funktioniert natürlich nicht unbegrenzt. Und es können auch nur die Steuern gespart werden, die normalerweise auch anfallen würden. Oder etwas weniger kryptisch formuliert: Wer weder Geld verdient noch Geld hat, kann auch keine Steuern sparen. Um das besser zu verstehen, muss man zunächst verstehen, was eine Steuersparfirma ist. Das erklären wir in Kürze an dieser Stelle.

Um mit dem Konzept einer Steuersparfirma lohnenswert zu arbeiten, muss man als ledige Person ohne Kinder mindestens 60.000 Euro Jahresbruttolohn beziehen. Als Paar sollte das Haushaltsbruttoeinkommen bei mindestens 120.000 Euro jährlich liegen. Und selbst dann kann der tatsächliche Nutzen erst erzielt werden, wenn man zusätzliche Zeit investiert und bereit ist, ein gewisses Risiko zu tragen. Sinnvoll wird es dann, wenn es ein gewisses Vermögen (ab ca. 50.000 Euro) gibt. Und besonders interessant wird es, wenn man seinen Lebensunterhalt ohnehin unternehmerisch oder durch selbständige Arbeit bestreitet.

Wichtig ist auch, dass mit zunehmendem Einkommen (oder Umsatz) und dem zunehmenden einzusparenden Steueraufkommen die Kosten für die Steuersparfirma steigen. Das betrifft sowohl die einzubringende eigene Zeit als auch die Verwaltungskosten. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass man sich beim besten Willen nicht mit Holdingstrukturen auseinandersetzen muss, solange man noch kein Vermögensmillionär ist oder dieser Meilenstein in greifbare Nähe gelangt.

Für die meisten stellt die einfachste Form einer Steuersparfirma anfangs eine nebenberufliche gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit dar, die eine eigene steuerliche Identität ist. Auch als Vermieter hat man eine steuerliche Identität, die der einer Firma entspricht. Wächst das Vermögen oder steigt der Umsatz, kann man über eine GmbH oder anderes nachdenken. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass der Spareffekt größer sein muss als der Verwaltungsaufwand. Denn ansonsten spart man zwar Steuern, aber gibt sein Geld für den Steuerberater und Behörden aus.

Abschließend muss auch noch etwas bemerkt werden: Das Konzept einer Steuersparfirma ist nicht für jeden etwas. Und je mehr man einsparen möchte, desto höher ist der Aufwand. Hier sollte jeder für sich selbst definieren, welchen Zeiteinsatz man persönlich bereit ist einzubringen. Denn Lebenszeit gibt einem niemand zurück und diese mit Belegen, Fahrtenbüchern und Co. zu verbringen ist schließlich nicht jedermanns Sache. Tatsache ist, dass das Einsparpotenzial für die meisten nicht groß genug ist, um den Aufwand zu rechtfertigen. Es gibt zwar den ein oder anderen, der etwas gegenteiliges propagiert, Erfahrung und Lebensrealität zeigen aber etwas anderes.

Long Story Short – Wann lohnt sich eine Steuersparfirma?

Eine Steuersparfirma lohnt sich in etwa ab den folgenden Konstellationen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Ihr habt 50.000 Euro auf der hohen Kante und verdient mindestens 60.000 Euro pro Jahr (als Ehepaar mindestens 120.000 Euro).
  • Ihr vermietet eine Immobilie.
  • Ihr arbeitet selbständig oder seid unternehmerisch tätig.

Aktienhandel mit einer Steuerspar-GmbH

Wenn man als Privatperson sein Geld in Aktien anlegt und beim Verkauf ein Gewinn entsteht, bezahlt man die sogenannte Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Schenkt man den Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Glauben, dann zahlen Privatpersonen üblicherweise zwischen 26,38 % und 27,99  % Steuern auf Veräußerungsgewinne und Dividenden [1]. Investiert man hingegen nicht als Privatperson, sondern als GmbH, zahlt man keine Abgeltungssteuer, keine Kirchensteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag. Stattdessen zahlt man Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Das sind in der Regel bis zu 30 %. Allerdings zahlt man diese Steuern nicht auf die gesamten Gewinne, sondern nur auf 5 % der Gewinne. Damit sinkt die Gesamtsteuerlast auf Veräußerungsgewinne auf ca. 1,5 %. Schüttet man sich den Gewinn dann aus der GmbH auf das Privatkonto aus, fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. ggf. Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne an. Auf den ersten Blick ist die GmbH als Vehikel zum Investieren also keine gute Idee.

Wer also nur einmal eine Investition tätigt und diese lange halten will, der fährt als Privatperson besser. Wer allerdings längerfristig denkt, dürfte bereits ab recht moderaten Beträgen mit einer GmbH besser fahren. Die steuernden Größen, ob sich eine GmbH als Vehikel lohnt, sind insbesondere die Dauer, über die Aktienhandel getätigt werden soll, und die Summe, mit der gehandelt wird. Darüber hinaus müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden. Denn die Gründung und der Betrieb einer GmbH kosten Geld. Die Gründung einer GmbH kostet rund 1.000 € ohne Beratungskosten. Außerdem fallen pro Jahr für den Betrieb gut und gerne rund 2.500 €  für Steuerberatung, Buchführung, IHK etc.  an. Allerdings können viele Kosten, die man als Privatanleger üblicherweise auch hat (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten, Seminarkosten), die Steuerlast der GmbH senken. Und dabei gibt es mit einer Steuersparfirma erheblich mehr Gestaltungsspielraum als es einer Privatperson möglich wäre. Insbesondere dann, wenn Autos ins Spiel kommen und man beruflich viel unterwegs ist, können Deals mit dem Arbeitgeber nochmals zu erheblichen Vorteilen führen. Aber so kompliziert soll es zum Verständnis zunächst nicht werden.

Schauen wir uns zunächst ein Beispiel an: Man hat 50.000 € Vermögen zur Verfügung mit dem man Aktienhandel betreiben möchte. Man ist auf das Geld nicht zwingend angewiesen und hat einen zeitlichen Horizont von ca. 15 Jahren. Als Privatperson hat man nach 15 Jahren bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 % ca. 90.000 € Vermögen und etwas über 10.000 € Steuern bezahlt. Hätte man das Geld als GmbH investiert und die Gewinne nach 15 Jahren ausgeschüttet, hätte fast 2.000 € weniger Vermögen. Würde man anstelle von 50.000 € aber 100.000 € zu gleichen Konditionen investieren, wären das Vermögen in etwa vergleichbar. Wäre man jedoch vermögender Investor und hätte rund 1.000.000 € investiert, hätte man mittels GmbH am Ende über 30.000 € mehr Kapital nach Abzug aller Steuern. Wenn man anstelle des Kapitaleinsatzes die Verzinsung auf 10 % erhöht, dann rentiert sich der Einsatz einer GmbH auch bei dem Betrag von 50.000 €. Am Ende hat man einige tausend Euro mehr als die Privatperson. Bei 100.000 € Einsatz ist die Differenz fünfstellig, bei 1 Mio. € sogar deutlich sechsstellig. Wichtig: Im obigen Beispiel wird von Veräußerungsgewinnen beim Aktienhandel ausgegangen. Die Besteuerung von Dividenden ist bei einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur Ausschüttung an eine Privatperson in der Regel nachteilig.

Besonders interessant ist, dass mit zunehmender Rendite nach Steuern auch die Steuerlast stärker anwächst. Das bedeutet, dass derjenige, der eine größere Rendite erwirtschaftet auch mehr Steuern bezahlt. Die Steuersparfirma ist für den Fiskus tatsächlich nämlich gar nicht so nachteilig. Viele auf den ersten Blick als Steuervermeidungsmodelle eingestufte Vehikel sorgen am Ende des Tages meistens sogar für Mehreinnahmen des Staates. Das wird oftmals in den Diskussionen über die Besteuerung von Unternehmen und Vermögenden vergessen.

Es gibt auch noch einen weitere Gründe, der für die Investition mittels einer GmbH sprechen, wie z.B. Vermögenssicherung und Erbschaft. Wird im Erbfall nämlich ein größeres Aktienvermögen übertragen, fällt ab einem gewisse Betrag Erbschaftssteuer an. Ist das Vermögen aber in einer GmbH eingebettet, kann auch der Übertrag größerer Beträge steuerfrei und das Vermögen somit in der Familie bleiben. Und durch die Beteiligung von Familienmitgliedern als Gesellschafter der GmbH können nicht nur weitere Steuervorteile (z.B. Ausschüttung von Gewinnen an die Kinder unter Ausnutzung des Freibetrags) genutzt, sondern auch das Geld vor dem Zugriff durch Gläubiger gesichert werden. Das ist vor allem für Unternehmer relevant, die im Falle einer Durchgriffshaftung aus anderen Unternehmungen in die Pflicht genommen werden können. Hierfür bedarf es oftmals sogar nicht mal einer Aufnahme in die Gesellschafterliste, sondern lediglich einer stillen Gesellschaft.

Quellen:

[1] Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Aktiengewinne versteuern: So geht’s. URL: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/aktiengewinne-versteuern-so-gehts.html, abgerufen am 17.01.2022

Vermögenssicherung

Wie alles begann – Teil 4

Eine Steuersparfirma dient, wie der Name sagt, dem sparen von Steuern. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass nicht das Einsparen von Steuern als Selbstzweck verfolgt wird. Vielmehr wird im Regelfall das Ziel verfolgt, ein Vermögen aufzubauen. Und jetzt kommt ein weiterer Aspekt einer Steuersparfirma ins Spiel: die Vermögenssicherung. Denn nichts ist leichter als ein Vermögen wieder loszuwerden oder beim Vermögensaufbau immer wieder Rücksetzer zu erleben, die die Vermögensbildung erschweren. Hierbei sind Unternehmen ebenfalls hilfreich, da die Betriebsvermögen grundsätzlich erstmal losgelöst vom Privatvermögen sind und sich deshalb von diversen Zugriffen entziehen lassen.

Besonders deutlich wird das, wenn man sich die Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Vermeidung von Zwangsversteigerungen von Immobilien näher anschaut. Ohne dabei ins Detail zu gehen, kann mit dem ein oder anderen Konstrukt eine Zwangsversteigerung abgewendet oder erheblich hinausgezögert werden. Auch die Verlagerung von Risiken in haftungsbeschränkte Gesellschaften kann helfen, das eigene Vermögen vor entstehenden Zahlungsverpflichtungen zu schützen. Doch es müssen nicht zwangsläufig Risiken unvorhergesehener Verpflichtungen sein, sondern auch der steuerliche Aspekt hilft bei der Vermögenssicherung. Nimmt man beispielsweise einen Betrag von 50.000 €, investiert diesen in Aktien und realisiert über einen Zeitraum von 15 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gewinn in Höhe von 10%, dann sollte man das tunlichst nicht als Privatperson tun, sondern als GmbH. Denn selbst nach Ausschüttung und Versteuerung der Gewinne an den oder die GmbH-Gesellschafter, haben diese erheblich mehr Geld als eine Privatperson, die ohne GmbH in Aktien investiert hat.

Eine ebenfalls beliebte Gestaltungsmöglichkeit bietet sich für Sammler von Oldtimern, Schmuck oder Kunst. Hier können Vermögensgegenstände gewinnmindernd (und damit steuermindernd) über die Gesellschaft angeschafft und später ins Privatvermögen veräußert werden. Das Verschieben von Vermögensgegenständen ist erfahrungsgemäß einer der größten Hebel für den privaten Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Dennoch wird diese Option von den meisten, die sie nutzen könnten, nicht oder nur unzureichend genutzt.

Besonders relevant ist auch der Erbfall. Für Privatvermögen gelten Freigrenzen, bis zu denen Vermögen nicht der Erbschaftssteuer unterliegen. Handelt es sich bei den Vermögens um Betriebsvermögen, können diese Stand heute steuerfrei an die nachfolgende Generation übergehen.

Die Liste der Gestaltungsmöglichkeiten, die mit Hilfe einer Steuersparfirma Vermögen schützen und den Aufbau beschleunigen ist lang. Und sie ist vielfältig und bietet sehr viele Möglichkeiten. Es ist daher für jeden gewillten Steuersparer, Unternehmer und Selbständigen grundsätzlich sinnvoll, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Daher sollen diese Themen an dieser Stelle auch mit anderen geteilt werden, um die Möglichkeiten einer möglichst großen Zielgruppe verfügbar zu machen.

Mit diesem wichtigen Thema endet die Serie, wie alles begann. Denn damit sind alle großen Themen, die die Steuersparfirma motivieren, vorerst abgehandelt. Es gibt zwar noch Randthemen, wie z.B. Subventionen (Fördermittel), aber vor allem das Für und Wider im Zusammenhang mit moralischen Fragestellungen und die tatsächliche Abwehr von Geldverschwendung durch diejenigen, die einem das hart verdiente Geld abnehmen, haben wir nun dargelegt. Sicherlich werden zukünftig noch neue Themen dazukommen, aber es ist nun an der Zeit, in die inhaltlichen Themen einzusteigen. Und das erfolgt am Januar 2022. Es ist an der Zeit!

Wie alles begann – Teil 3

Die Besteuerung von Einkommen und Vermögen ist ein heiß diskutiertes Thema. Vor allem im Wahlkampf oder am Stammtisch ist schnell die Rede davon, dass die Besteuerung fair sein muss und keine Steuergerechtigkeit herrscht. Auch die Politik widmet sich diesem Thema intensiv. Doch was genau heißt das eigentlich? Ist es fair, dass ein hohes Einkommen relativ höher besteuert wird als ein niedriges? Ist es fair, dass Steuerfreibeträge auch für hohe Einkommen gelten? Und woher rührt eigentlich die Annahme, dass jemand, der viel hat, auch automatisch viel geben muss? Ich habe mir viele dieser Fragen immer wieder gestellt und tue das bis heute.

Sicherlich können diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden. Und sicherlich hat auch jeder seine ganz persönliche Vorstellung davon, wann ein Einkommen oder Vermögen hoch und wann es niedrig ist. Grundsätzlich muss allerdings gelten, dass jeder zunächst einmal die gleichen Rechte und Pflichten hat. Das schließt die Steuerpflicht mit ein. Demnach gilt diese für jeden und sollte auch für jeden in gleichem Maße gelten. Wie dieses gleiche Maß nun unterschiedlich hohe Einkommen unterschiedlich stark besteuert, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Und man darf zumindest hinterfragen, ob es fair ist, dass jemand mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € mehr als das Dreifache an Steuern bezahlt, wie jemand, der nur 50.000 € verdient. Das ist jedenfalls Stand Oktober 2021 für kinderlose Singles der Fall. Es ist auch fraglich, warum beispielsweise Kinder, die Immobilien ihrer Eltern erben keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen, während andere, die eine gleichwertige Immobilie durch ihre eigene Arbeit finanzieren, diesen nicht unerheblichen Geldbetrag aufwenden müssen.

Tatsache ist, dass viele Menschen Steuern zahlen und andere wiederum aufgrund von für sie günstigen Sachverhalten um viele Steuern herumkommen. Einige dieser Sachverhalte lassen sich allerdings steuern. Und solange diese Sachverhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, ist es legitim, diese Steuerung für sich persönlich zu nutzen. Die moralische Frage der Legitimität darf man sich natürlich stellen. Dann sollte man aber auch fragen, warum im obigen Beispiel der Erbe sich diese Frage nicht stellt. Es geht nicht darum, dass man dem Erben dies nicht gönnt. Man muss sich allerdings schon die Frage stellen, warum eine Steuer in Höhe von bis zu derzeit 6,5% des Immobilienwertes bei einer Transaktion innerhalb der Familie nicht anfällt.

Ähnliche Beispiele lassen sich viele finden und man kann in jedem Einzelfall das Für und Wider der jeweiligen Regelung unter den jeweils individuell vorliegenden Rahmenbedingungen bewerten. Und spätestens jetzt wird es kompliziert. Schnell vergleicht man Äpfel mit Birnen und legt Maßstäbe an Sachverhalte, die man selbst oftmals gar nicht erfüllt. Deshalb plädiere ich dafür, dass man gar nicht jede vermeintlich sinnvolle Steuerregelung mit einer weniger sinnvollen aufrechnen und eine mögliche Regelung zur Vermeidung finden muss. Vielmehr geht es darum, dass man sich der Gesamtsituation bewusst ist und nach eigenem Ermessen den persönlichen Spielraum soweit ausschöpft, wie man sich selbst damit wohlfühlt. Ganz nebenbei kann man auf diese Weise vielleicht auch Vermögen sichern. Aber das ist nochmal ein anderes Thema, welchem wir uns im nächsten Teil widmen. Denn auch das ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt einer Steuersparfirma.

Wachstum

Wie alles begann – Teil 2

Das Thema der Reduzierung der eigenen Steuerlast ist vielfach negativ belegt. Insbesondere dann, wenn man dafür eigene Strukturen schafft, wie die eigene Steuersparfirma. Daher möchte ich darlegen, warum wir dieses Format ins Leben gerufen haben. Im ersten Teil habe ich erläutert, wie mir das Thema bewusst wurde und warum ich das Thema für wichtig und richtig halte. Erfahrt nachfolgend noch mehr darüber, wie alles begann.

Als die Idee zum Projekt Die Steuersparfirma in mir immer entstand, habe ich mich intensiv mit dem Für und Wider des Zahlens von Steuern auseinandergesetzt. Und ja, Steuern sind wichtig und richtig. Und grundsätzlich ist gegen die Besteuerung von Einkommen und Vermögen auch nichts einzuwenden. Denn schließlich werden damit viele wichtige Aufgaben in unserem Staat bezahlt. Ob es sich dabei um die Polizei oder die Feuerwehr handelt, um die Schulen und Lehrer oder andere wichtige Einrichtungen, die Liste wichtiger, staatlicher Einrichtungen ist lang und die damit verbundenen Kosten hoch. Dennoch gibt es auch zahlreiche Ausgaben staatlicher Seite, die nicht im Sinne der Gesellschaft sind. Und infolge der jahrelangen, hohen Steuereinnahmen haben sich einige Mechanismen hierzulande verselbständigt. Ob es die regelmäßigen Erhöhungen der Abgeordnetendiäten ohne jegliche Gegenleistung sind, vollkommen sinnfreie Aktionen [1], Subventionen für fragwürdige Projekte oder aber Ausgaben für unnötige und am Ende auch noch nachteilige Beratungsleistungen an jeder vernünftigen Vergabepraxis vorbei, die Liste ist lang. Und dagegen muss man sich zur Wehr setzen. Das habe ich bereits in Teil 1 erläutert.

Und zur Wehr gegen Steuerverschwendung setzt man sich am besten, in dem man weniger Steuern zahlt. Denn das Geld, was man nicht abgegeben hat, kann auf der anderen Seite auch nicht verschwendet werden. Man muss also seine Steuerlast optimieren. Diese Optimierung gelingt am besten mit einer Firma – der Steuersparfirma. Noch besser gelingt es, wenn die Steuersparfirma aus mehreren Firmen – am besten innerhalb der Familie – besteht. Doch dazu an anderer Stelle mehr.

Einen weiteren Grund zur Optimierung von Steuern auf der Seite der sogenannten Mittelschicht sehe ich darin, dass die Oberschicht schon lange keine Steuern mehr zahlt und diejenigen, die weniger Leistung erbringen (können oder wollen), ebenfalls nur wenig zum Steueraufkommen beitragen. Fair ist das nicht. Und wenn man ehrlich ist, gibt es auch keine faire Besteuerung, wenn diese zwischen unterschiedlichen Einkommenssituationen unterscheidet. Denn es ist nicht fair, dass Geringverdiener proportional weniger besteuert werden. Es ist auch nicht fair, dass bereits versteuertes Einkommen nochmals versteuert wird, was im Falle einer Vermögenssteuer eintreten würde. Das Thema ist vielschichtig und hat auch zahlreiche moralische und gesellschaftliche Facetten. Und es ist nicht so, dass diese vollständig unter den Tisch fallengelassen werden. Das ist Thema des dritten Teils.


[1] Beispielsweise das Schalten von Onlinewerbung (so stattgefunden Anfang 2021 z.B. auf LinkedIn), um mitzuteilen, dass der Solidaritätszuschlag teilweise abgeschafft wird. Ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die ihn noch zahlen müssen und damit vermutlich derartigen Nonsens bezahlen.

Keim

Wie alles begann – Teil 1

Das Thema der Reduzierung der eigenen Steuerlast ist vielfach negativ belegt. Insbesondere dann, wenn man dafür eigene Strukturen schafft, wie die eigene Steuersparfirma. Daher möchte ich darlegen, warum wir dieses Format ins Leben gerufen haben. Erfahre nachfolgend, wie alles begann.

Alles in Allem gibt es zahlreiche Gründe, die für eine Reduzierung der eigenen Steuerlast sprechen. Die Motivation ist nicht nur Gier und Gewissenlosigkeit, wie oftmals medial vermittelt wird, sondern eine Art Notwehr. Vor allem Selbständige und Unternehmer mit kleinen und mittleren Unternehmen kennen die Problematik einer hohen Steuerlast, sehen und erkennen, wie mit dem von ihnen erwirtschafteten Geld umgegangen wird und entwickeln daraus das Bedürfnis zur Selbstverteidigung gegen diese Willkür.

Das erste Mal wurde ich im Jahr 2017 mit diesem Bedürfnis der Selbstverteidigung konfrontiert. Ein Kunde fragte, nachdem er eine Dokumentation über die Panama Papers gesehen hatte, ob ich ihm nicht eine steuerliche Optimierung der Unternehmensgruppe durchführen könne oder jemanden wüsste, der das kann. Damals fand ich diese Anfrage fast unmoralisch. Heute, vier Jahre später, verstehe ich die Motivation dahinter. Denn zwischenzeitlich habe ich zahlreiche Fälle erlebt, in denen Existenzen durch steuerliche Belastungen vernichtet wurden. Da wäre das Beispiel eines Unternehmers, dessen Haus zwangsversteigert wurde, weil er angeblich mehrere hunderttausend Euro Steuerschulden haben sollte. Eine nachträgliche Prüfung mit viel Aufwand und hohen Kosten zeigte dann, dass nicht er dem Fiskus Geld schuldete, sondern der Fiskus ihm. Seine Familie ist an den Belastungen in den Jahren der Zwangsversteigerung und des Rechtsstreits zerbrochen. Diesen Schaden kann niemand mehr gut machen. Hinzu kommen zahlreiche kleinere Fälle, die für die betroffenen Personen allerdings auch erheblichen Schaden bedeutet haben. Mit diesem Wissen spross mit der Zeit der der Keim für das Projekt Steuersparfirma.

Denn in fast allen Fällen wäre es für die beteiligten sehr viel weniger dramatisch ausgegangen, wenn sie ihre Steuern etwas intelligenter gemanagt hätten. Und ein wichtiger Baustein beim Steuermanagement sind Firmen, die zu diesem Zweck gegründet werden. Das können einfache Personengesellschaften sein (z.B. eine Immobilien-GbR) oder komplexere Holding-Strukturen. Das alles hört sich sehr viel komplizierter an als es in der Praxis ist. Und es lohnt sich schon für sehr viel kleinere Geldbeutel als landläufig vermutet. Bereits Studenten oder Auszubildende können mit einer Steuersparfirma eine Menge Geld sparen und damit ihren Vermögensaufbau erheblich verbessern – sogar als BAföG-Empfänger. Und natürlich kann man mit einer Steuersparfirma auch Vermögen schützen.

Da viele Menschen sich gar nicht im Klaren darüber sind, was das für sie bedeutet, habe ich mich dazu entschlossen, genau das zu erklären. Ich möchte anderen erklären, wie sie mit dem Prinzip der Steuersparfirma ihre Steuerlast mindern, Vermögen aufbauen und das Vermögen sichern können. Das alles auf eine pragmatische Weise. Damit ist ein Teil dessen erklärt, wie alles begann. Aber noch nicht alles. Mehr werde ich im zweiten Teil erklären und auch auf der Seite über uns erfahrt ihr mehr darüber, warum ich tue, was ich tue und woher ich mein Wisse beziehe.

Dr. Johannes Tschesche