Aktienhandel mit einer Steuerspar-GmbH

Wenn man als Privatperson sein Geld in Aktien anlegt und beim Verkauf ein Gewinn entsteht, bezahlt man die sogenannte Abgeltungssteuer. Diese liegt bei 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Schenkt man den Angaben des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Glauben, dann zahlen Privatpersonen üblicherweise zwischen 26,38 % und 27,99  % Steuern auf Veräußerungsgewinne und Dividenden [1]. Investiert man hingegen nicht als Privatperson, sondern als GmbH, zahlt man keine Abgeltungssteuer, keine Kirchensteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag. Stattdessen zahlt man Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Das sind in der Regel bis zu 30 %. Allerdings zahlt man diese Steuern nicht auf die gesamten Gewinne, sondern nur auf 5 % der Gewinne. Damit sinkt die Gesamtsteuerlast auf Veräußerungsgewinne auf ca. 1,5 %. Schüttet man sich den Gewinn dann aus der GmbH auf das Privatkonto aus, fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zzgl. ggf. Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne an. Auf den ersten Blick ist die GmbH als Vehikel zum Investieren also keine gute Idee.

Wer also nur einmal eine Investition tätigt und diese lange halten will, der fährt als Privatperson besser. Wer allerdings längerfristig denkt, dürfte bereits ab recht moderaten Beträgen mit einer GmbH besser fahren. Die steuernden Größen, ob sich eine GmbH als Vehikel lohnt, sind insbesondere die Dauer, über die Aktienhandel getätigt werden soll, und die Summe, mit der gehandelt wird. Darüber hinaus müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden. Denn die Gründung und der Betrieb einer GmbH kosten Geld. Die Gründung einer GmbH kostet rund 1.000 € ohne Beratungskosten. Außerdem fallen pro Jahr für den Betrieb gut und gerne rund 2.500 €  für Steuerberatung, Buchführung, IHK etc.  an. Allerdings können viele Kosten, die man als Privatanleger üblicherweise auch hat (z.B. Fachliteratur, Fahrtkosten, Seminarkosten), die Steuerlast der GmbH senken. Und dabei gibt es mit einer Steuersparfirma erheblich mehr Gestaltungsspielraum als es einer Privatperson möglich wäre. Insbesondere dann, wenn Autos ins Spiel kommen und man beruflich viel unterwegs ist, können Deals mit dem Arbeitgeber nochmals zu erheblichen Vorteilen führen. Aber so kompliziert soll es zum Verständnis zunächst nicht werden.

Schauen wir uns zunächst ein Beispiel an: Man hat 50.000 € Vermögen zur Verfügung mit dem man Aktienhandel betreiben möchte. Man ist auf das Geld nicht zwingend angewiesen und hat einen zeitlichen Horizont von ca. 15 Jahren. Als Privatperson hat man nach 15 Jahren bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 % ca. 90.000 € Vermögen und etwas über 10.000 € Steuern bezahlt. Hätte man das Geld als GmbH investiert und die Gewinne nach 15 Jahren ausgeschüttet, hätte fast 2.000 € weniger Vermögen. Würde man anstelle von 50.000 € aber 100.000 € zu gleichen Konditionen investieren, wären das Vermögen in etwa vergleichbar. Wäre man jedoch vermögender Investor und hätte rund 1.000.000 € investiert, hätte man mittels GmbH am Ende über 30.000 € mehr Kapital nach Abzug aller Steuern. Wenn man anstelle des Kapitaleinsatzes die Verzinsung auf 10 % erhöht, dann rentiert sich der Einsatz einer GmbH auch bei dem Betrag von 50.000 €. Am Ende hat man einige tausend Euro mehr als die Privatperson. Bei 100.000 € Einsatz ist die Differenz fünfstellig, bei 1 Mio. € sogar deutlich sechsstellig. Wichtig: Im obigen Beispiel wird von Veräußerungsgewinnen beim Aktienhandel ausgegangen. Die Besteuerung von Dividenden ist bei einer vermögensverwaltenden GmbH im Vergleich zur Ausschüttung an eine Privatperson in der Regel nachteilig.

Besonders interessant ist, dass mit zunehmender Rendite nach Steuern auch die Steuerlast stärker anwächst. Das bedeutet, dass derjenige, der eine größere Rendite erwirtschaftet auch mehr Steuern bezahlt. Die Steuersparfirma ist für den Fiskus tatsächlich nämlich gar nicht so nachteilig. Viele auf den ersten Blick als Steuervermeidungsmodelle eingestufte Vehikel sorgen am Ende des Tages meistens sogar für Mehreinnahmen des Staates. Das wird oftmals in den Diskussionen über die Besteuerung von Unternehmen und Vermögenden vergessen.

Es gibt auch noch einen weitere Gründe, der für die Investition mittels einer GmbH sprechen, wie z.B. Vermögenssicherung und Erbschaft. Wird im Erbfall nämlich ein größeres Aktienvermögen übertragen, fällt ab einem gewisse Betrag Erbschaftssteuer an. Ist das Vermögen aber in einer GmbH eingebettet, kann auch der Übertrag größerer Beträge steuerfrei und das Vermögen somit in der Familie bleiben. Und durch die Beteiligung von Familienmitgliedern als Gesellschafter der GmbH können nicht nur weitere Steuervorteile (z.B. Ausschüttung von Gewinnen an die Kinder unter Ausnutzung des Freibetrags) genutzt, sondern auch das Geld vor dem Zugriff durch Gläubiger gesichert werden. Das ist vor allem für Unternehmer relevant, die im Falle einer Durchgriffshaftung aus anderen Unternehmungen in die Pflicht genommen werden können. Hierfür bedarf es oftmals sogar nicht mal einer Aufnahme in die Gesellschafterliste, sondern lediglich einer stillen Gesellschaft.

Quellen:

[1] Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Aktiengewinne versteuern: So geht’s. URL: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/aktiengewinne-versteuern-so-gehts.html, abgerufen am 17.01.2022

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