Vermögenssicherung

Wie alles begann – Teil 4

Eine Steuersparfirma dient, wie der Name sagt, dem sparen von Steuern. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass nicht das Einsparen von Steuern als Selbstzweck verfolgt wird. Vielmehr wird im Regelfall das Ziel verfolgt, ein Vermögen aufzubauen. Und jetzt kommt ein weiterer Aspekt einer Steuersparfirma ins Spiel: die Vermögenssicherung. Denn nichts ist leichter als ein Vermögen wieder loszuwerden oder beim Vermögensaufbau immer wieder Rücksetzer zu erleben, die die Vermögensbildung erschweren. Hierbei sind Unternehmen ebenfalls hilfreich, da die Betriebsvermögen grundsätzlich erstmal losgelöst vom Privatvermögen sind und sich deshalb von diversen Zugriffen entziehen lassen.

Besonders deutlich wird das, wenn man sich die Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Vermeidung von Zwangsversteigerungen von Immobilien näher anschaut. Ohne dabei ins Detail zu gehen, kann mit dem ein oder anderen Konstrukt eine Zwangsversteigerung abgewendet oder erheblich hinausgezögert werden. Auch die Verlagerung von Risiken in haftungsbeschränkte Gesellschaften kann helfen, das eigene Vermögen vor entstehenden Zahlungsverpflichtungen zu schützen. Doch es müssen nicht zwangsläufig Risiken unvorhergesehener Verpflichtungen sein, sondern auch der steuerliche Aspekt hilft bei der Vermögenssicherung. Nimmt man beispielsweise einen Betrag von 50.000 €, investiert diesen in Aktien und realisiert über einen Zeitraum von 15 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gewinn in Höhe von 10%, dann sollte man das tunlichst nicht als Privatperson tun, sondern als GmbH. Denn selbst nach Ausschüttung und Versteuerung der Gewinne an den oder die GmbH-Gesellschafter, haben diese erheblich mehr Geld als eine Privatperson, die ohne GmbH in Aktien investiert hat.

Eine ebenfalls beliebte Gestaltungsmöglichkeit bietet sich für Sammler von Oldtimern, Schmuck oder Kunst. Hier können Vermögensgegenstände gewinnmindernd (und damit steuermindernd) über die Gesellschaft angeschafft und später ins Privatvermögen veräußert werden. Das Verschieben von Vermögensgegenständen ist erfahrungsgemäß einer der größten Hebel für den privaten Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Dennoch wird diese Option von den meisten, die sie nutzen könnten, nicht oder nur unzureichend genutzt.

Besonders relevant ist auch der Erbfall. Für Privatvermögen gelten Freigrenzen, bis zu denen Vermögen nicht der Erbschaftssteuer unterliegen. Handelt es sich bei den Vermögens um Betriebsvermögen, können diese Stand heute steuerfrei an die nachfolgende Generation übergehen.

Die Liste der Gestaltungsmöglichkeiten, die mit Hilfe einer Steuersparfirma Vermögen schützen und den Aufbau beschleunigen ist lang. Und sie ist vielfältig und bietet sehr viele Möglichkeiten. Es ist daher für jeden gewillten Steuersparer, Unternehmer und Selbständigen grundsätzlich sinnvoll, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Daher sollen diese Themen an dieser Stelle auch mit anderen geteilt werden, um die Möglichkeiten einer möglichst großen Zielgruppe verfügbar zu machen.

Mit diesem wichtigen Thema endet die Serie, wie alles begann. Denn damit sind alle großen Themen, die die Steuersparfirma motivieren, vorerst abgehandelt. Es gibt zwar noch Randthemen, wie z.B. Subventionen (Fördermittel), aber vor allem das Für und Wider im Zusammenhang mit moralischen Fragestellungen und die tatsächliche Abwehr von Geldverschwendung durch diejenigen, die einem das hart verdiente Geld abnehmen, haben wir nun dargelegt. Sicherlich werden zukünftig noch neue Themen dazukommen, aber es ist nun an der Zeit, in die inhaltlichen Themen einzusteigen. Und das erfolgt am Januar 2022. Es ist an der Zeit!